Ferienwohnung Sonnenhang Albstadt
Ferienwohnung Sonnenhang Albstadt
Ferienwohnung Sonnenhang ****
Ferienwohnung Sonnenhang ****

Mietbedingungen (AGB)

 

§ 1 Buchungsbestätigung

 

Die Reservierung für die Ferienwohnung Sonnenhang und/oder Sonnenhang 2 ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2), verbindlich. Mit Leistung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB an.

 

 

§ 2 Zahlung

 

Eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu leisten. Die Restzahlung ist 10 Tage vor Anreise fällig. Eine Kaution wird nicht erhoben. Der im Preisverzeichnis angegebene Mietzins enthält alle Nebenkosten außer dem separat ausgewiesenen Betrag für die Endreinigung.

 

 

§ 3 An- und Abreise

 

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern die Ferienwohnung ausnahmsweise am Anreisetag nicht pünktlich zur Verfügung gestellt wird, können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen und samt Schlüssel in besenreinem Zustand dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.

 

(2) Ein zum Vorteil des Mieters abweichender An- und Abreisezeitpunkt ist in Absprache mit dem Vermieter möglich.

 

 

§ 4 Mietobjekt

 

(1) Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar an eine volljährige Person vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung oder des Inventars werden eventuelle Reklamationen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte oder fehlende Gegenstände gemäß ihrem im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

 

(2) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

 

§ 5 Aufenthalt

 

Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte. Ein kürzerer Aufenthalt ist möglich, jedoch mit einem Aufpreis von 40,00 EUR. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter sowie der Eigentümer der Ferienwohnung das Recht überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

In der Ferienwohnung besteht Rauchverbot. Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.

 

 

§ 6 Rücktritt durch den Mieter

 

Ein Rücktritt von der Buchung durch den Mieter muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts besteht ein Anspruch des Vermieters auf Ersatzzahlung:

  • Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises.
  • Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises.
  • Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
  • Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
  • Nach dem 11. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Stornogebühr in Höhe von 40 EUR zu zahlen. Die Ersatzzahlung und die Stornogebühr werden mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.

 

 

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

 

§ 8 Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

 

 

§ 9 Schriftform

 

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

 

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen ungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Kontakt

Ferienwohnung Sonnenhang

Christian Egle

 

72461 Albstadt

 

 

Rufen Sie uns gerne an

 

+49 162 6137176

+49 162 6137049

+49 7432 6057966

 

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